Rückblick


In der nachfolgenden kleinen Chronik stellen wir ein paar Beispiele von Abmahnwellen in den letzten drei Jahren vor.



März 2002:

Ein Anwalt aus Perl mahnt seine Kollegen wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetz (TDG) ab. Bei abmahnwelle.de melden sich zwar nur 6 Betroffene, doch die Hemmschwelle dürfte bei Anwälten ungleich höher sein als bei anderen Abgemahnten. Die Initiative sorgt für eine breite Medienberichterstattung, damit andere Betroffene wissen, dass sie nicht allein sind und entsprechend reagieren können. Für die abgemahnten Anwälte werden kompetente Gesprächspartner organisiert und Kommunikationsmöglichkeiten untereinander hergestellt.

Juni 2002:

Eine Firma in Österreich mahnt deutsche Fotomodelle ab wegen Verstoßes gegen das TDG. Eine rechtliche Handhabe hat die Firma in Österreich nicht. Aufgrund des initiierten Presserummels kann, wie ein Staatsanwalt feststellt, völlig vermieden werden, dass überhaupt jemand für diesen „Bettelbrief“ Geld überweist. Die von abmahnwelle.de informierte Wettbewerbszentrale mahnt die Firma in Österreich noch ihrerseits für ihr unberechtigtes Verhalten ab und erhält auch prompt die geforderte Unterlassungserklärung.

September 2002:

Der Abmahnverein „Verein zur Sicherung und Wahrung von Verbraucherrechten im Internet“ verschickt Abmahnungen ohne Rechtsgrundlage. Ein Jahr später streicht das Vereinsregister diesen Verein.

Februar 2003:

Ein Erotikportal mahnt zahlreiche Website-Betreiber ab, die einen beschreibenden Begriff, den sich das Erotikportal hat als Marke eintragen lassen, in Meta-Tags usw. verwenden.

Ein Abmahnverein namens „Straubinger Gruppe“ mahnt Webseiten wegen TDG-Fehlern ab. Eine rechtliche Grundlage für ihre Abmahnung ist nicht gegeben.

Ein, wie sich später heraus stellt, Hochbetagter aus Waldmünchen lässt zahlreiche Website-Betreiber abmahnen, die einen Link auf ein nicht in Deutschland behördlich genehmigtes Glücksspiel haben.

April 2003:

Ein Versicherungsvertreter lässt seine Gewerbeanmeldung um die Bereiche „Software und Hardware“ erweitern und beauftragt zwei Tage später seinen Anwalt mit den Abmahnungen an seine neuen Kollegen bezüglich TDG.

September 2003:

Eine Rosenheimer Kanzlei mahnt ohne Mandantschaft wegen TDG-Fehler ab. Vor lauter Geldgier wird sogar vergessen, den Schein zu wahren und eine Unterlassungserklärung zu verlangen.

Eine Kanzlei mahnt für ihre Mandantschaft zahlreiche Webseiten wegen TDG-Fehler ab, die in irgendeiner Form „Beratungsleistungen“ anbieten. Da sowohl Erotikangebote als auch soziale Beratung betroffen sind, kann eine rechtliche Grundlage für die Mitbewerbereigenschaft nicht konstruieret werden. Somit liegt keine rechtliche Grundlage vor.

Oktober 2003:

Abmahnungen u.a. wegen fehlender Nennung eines Jugendschutzbeauftragten.

6.000 Abmahnungen werden an Domaininhaber verschickt, die ein Kfz-Kennzeichen in ihrem Domainnamen haben. Kurz danach legt der Abmahnanwalt sein Mandat nieder. Eine ganze Zeit später erst schickt der Patentinhaber Rücknahmen seiner Abmahnungen.

März 2004:

Ein Anwalt ohne Rechtsgrundlage, weil offensichtlich ohne Mandat, mahnt vorzugsweise Verkäufer der Plattform Ebay wegen Verstoßes gegen das TDG ab. Der Abmahner benutzt dazu die typischen Floskeln der Wettbewerbszentrale und veranschlagt auch nur eine vergleichsweise niedrige Abmahngebühr. Offenbar in der Hoffnung, dass sein Treiben unerkannt bleibt.

Ein Domainaspirant versucht mit einem Drohschreiben zahlreiche Inhaber der neuen Umlautdomains um selbige zu bringen.

Juli 2004:

ISWI, das „Institut zum Schutz des Wettbewerbs im Internet e.V.“, tatsächlich aber ein noch nicht eingetragener Verein und damit ohne Rechtsgrundlage, mahnt Angehörige unterschiedlichster Branchen ab. Wenig später wird die Vereinsauflösung bekannt; der Geschäftsführer verschwindet spurlos.




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