Missbrauchswarnung


Da der Missbrauch des deutschen Abmahnwesens nicht nur theoretisch möglich ist, sondern auch weidlich praktische Anwendung findet, fühlen wir uns verpflichtet, konkrete Fälle möglichst schnell aufzudecken. Fälle der ungesetzlichen Serienabmahnung wie solche, bei denen der Abmahner gar keine Legitimation besitzt.



Der Abmahnwarner: www.abmahnwarner.de




Es lässt sich kaum vermeiden, dass immer wieder mal ein fehlgeleiteter Zeitgenosse die Abmahnung als Tischlein-deck-dich, Esel-streck-dich, oder auch nur Knüppel-aus-dem-Sack für sich entdeckt.

Sei es der darbende Anwalt, der sich einen Mandanten sucht und einen findet, in dessen Namen er reihenweise Abmahnungen verschicken und dafür heftig abkassieren kann. Sei es der selber Abgemahnte, der sich einen Anwalt sucht und einen findet, der für ihn (Motto: „Warum soll es den anderen besser gehen als mir?“) den Mitbewerbern ordentlich eine auf die Mütze gibt. Sei es der Shopbetreiber, der sich, wenigstens zeitweise (z.B. vor Weihnachten), eines Teils seiner Konkurrenz entledigen will.

Abmahner sind da sehr kreativ. Und Anwälte kennen die Grauzonen des Gesetzes.


Manchmal allerdings führt auch eine leichte Unterbelichtung zu einer Fehleinschätzung der Halbtöne, oder eine überbordende Kreativität schwappt in den Bereich der Phantasterei.

Es gibt also Abmahnwellen, die man getrost als dummdreist bezeichnen kann. Leider finden auch sie meist ein paar Opfer. Nach dem Prinzip „ein bisschen was geht immer“ werden „Bettelbriefe“ verschickt, in der begründeten Hoffnung, dass möglichst viele der Angeschriebenen verschreckt genug sind, den gewünschten Betrag zu überweisen.
Unter „Bettelbriefen“ verstehen wir Abmahnungen, die keine sind, weil der Versender dazu gar nicht berechtigt ist.

Schlagen erste Muster solcher Machenschaften bei der Abmahnwelle e.V. auf und besteht Anlass zur Vermutung, dass eine Welle im Anrollen ist, verschicken wir einen „Abmahnwarner“. Das ist eine E-Mail der Kategorie Newsletter, die alle erreicht, die sich als Abonnenten dafür eingetragen haben.

Weitere Betroffene wissen dann, dass die Sache Seriencharakter hat, deren Anwälte (soweit vorhanden) können einordnen, was ihr geschätzter Kollege da veranstaltet und ihren Mandanten entsprechend raten.




Der Abmahnwarner: www.abmahnwarner.de




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