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Gemeinnützigkeit


Der Verein Abmahnwelle e.V. dient gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken.

Daher hat ihn das zuständige Finanzamt in 73312 Geislingen, Schillerstr. 2, am 21. Juli 2003 ermächtigt, abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spendenbescheinigung) für Spenden und für Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Am 4.10.04 hat das Finanzamt nach Überprüfung der geleisteten Arbeit und der Finanzunterlagen unter AZ 62101/15323 SG:II/22 die Gemeinützigkeit bestätigt.
Spendenkonto:
Betrifft: wissenschaftliche Zwecke
Kontoinhaber: Abmahnwelle e.V.
Bank: Kreissparkasse Göppingen
BLZ 610 500 00
Konto-Nr. 15 475 792


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