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Zu vielen Abmahnung käme es überhaupt nicht, wären die Bürger nur besser informiert.
Es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, dass der Gesetzgeber billigt, dass kostenintensiv Verstöße gegen Regeln abgemahnt werden, die er selbst nicht in verständlicher Form offenbart.
Um aber nicht nur Missstände anzuprangern, sondern gleich zu ihrer Behebung beizutragen, stellt die Abmahnwelle e.V. umfangreiche Informationen ins Netz, die dem interessierten Staatsbürger vor Augen führen, wo die Risiken liegen, wenn er sich mit seinen Waren oder Dienstleistungen ins Internet begibt.



Von einer Vorschrift muss man natürlich zuerst einmal wissen, dass sie existiert. Erst dann kann man sich darum kümmern, worin sie besteht. Wobei man dann allerdings immer noch nicht unbedingt erkennt, welche Stolperfallen findige Juristen daraus noch knüpfen und für Abmahnungen nutzen können.

Ein Beispiel hierfür ist die sogenannte Salvatorische Klausel. Allzu leicht lässt sich der juristisch nicht Vorgebildete dazu verleiten, diese Klausel als ein Allheilmittel gegen etwaige Fehlformulierungen zu benutzen. Sie lautet etwa so: „Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird “.
Wer nun etwa als Shop-Betreiber meint, sich damit insoweit abgesichert zu haben, dass eventuell ungültige Absätze in seinen AGB sozusagen von selbst durch geltendes Recht ersetzt werden, irrt gewaltig. Denn die Salvatorische Klausel in AGB dem Verbraucher gegenüber überhaupt zu benutzen ist unrechtmäßig und kann als Abmahnungsgrund benutzt werden.

Solche Dinge, aber auch vieles andere, was im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), dem TDG (Teledienstegesetz), dem UrhG (Urheberrechtsgesetz), der PAngV (Preisangabenverordnung), dem Markengesetz usw. (um nur einige zu nennen) festgelegt ist, sind ein fast unüberschaubares Feld für den kleinen Shop-Betreiber, Dienstleistungsanbieter oder Ebay-Teilnehmer.

Es ist sicherlich ein guter Einfall, sich vor der Einrichtung seines gewerblichen Internetauftritts von einem Anwalt beraten zu lassen. Das kostet zwar, ist aber die bessere Investition als eine Abmahnung.

Andererseits ist aber auch nicht leicht einzusehen, dass wir hierzulande kaum mehr einen Schritt ohne juristischen Beistand machen können sollten. So mancher will immer noch lieber selbst Bescheid wissen, was ihm vorgeschrieben wird und nicht bei jeder kleinen Umgestaltung wieder seinen Anwalt fragen müssen.

Für diesen Personenkreis betreiben wir Aufklärung darüber, was zu beachten ist.
Und schon seit Jahren stellen wir damit eine neutrale Anlaufstelle und Hauptinformationsquelle für diejenigen dar, die Abmahnungen vorbeugen möchten, für Website-Betreiber, Verbände, aber auch Rechtsanwälte und Journalisten.



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